Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstellt durch Marisa D. Adenaw
Trainerin & Business Coach
Bad Harzburg, Stand: Januar 2024
§ 1 ANMELDUNG
Die Anmeldung zu den Seminaren und Coachings kann schriftlich, entweder postalisch oder per E-Mail, erfolgen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren vollständigen Namen und Unternehmensanschrift sowie die Rechnungsanschrift mit Ihrer telefonischen Erreichbarkeit und einer gültigen E-Mail-Adresse an.
Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Ihre Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Die Prüfung des Eingangs von E-Mails des Veranstalters durch regelmäßigen Check des Spam-Orders und anderer Ordner (z. B. „Unbekannt“) liegt in der Verantwortung des Anmeldenden. Für Seminare gilt: Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird der Anmeldende unverzüglich darüber informiert.
§ 2 WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER (§ 13 BGB)
Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen:
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren (Anschrift s. Muster-Widerrufs-Angaben). Sie können sich dafür an den dargelegten Muster-Widerrufsangaben orientieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren wirksamen Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist ein angemessener Betrag an mich zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Muster-Widerruf:
An
Marisa D. Adenaw
Trainerin & Business Coach
Bismarckstraße 46 in 38667 Bad Harzburg
01578-3986672
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 3 LEISTUNG
Das Seminar/Coaching wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung bzw. gemäß des Angebots und/oder der gesondert getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Der Veranstalter erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.
§ 4 ZAHLUNG DER SEMINAR-/COACHINGGEBÜHR
Nach verbindlicher Anmeldung zu einem Seminar/Coaching durch Annahme des Angebotes erhalten Sie eine Rechnung. Die Gebühren sind im Voraus fällig und gegen Rechnungsstellung innerhalb von zehn Tagen zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für den Fall einer kurzfristigen Anmeldung, insbesondere bei Einzelcoachings, sind die Gebühren unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Vortag des Coachings zu entrichten. Die Anweisung der Zahlung ist in kurzfristigen Fällen durch einen entsprechenden Beleg nachzuweisen. Sollte innerhalb der genannten Zeiträume kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, kann die Veranstaltung nicht stattfinden. In diesem Fall sind die Gebühren in voller Höhe fällig, es gelten insoweit die Vereinbarungen des § 5 (Stornierung durch den Teilnehmer).
§ 5 STORNIERUNG DURCH DEN TEILNEHMER
Für Seminare gilt: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 40 % der Seminargebühr bis vier Monate vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 60 % der Seminargebühr bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von € 50. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
Für Einzelcoachings gilt: Ein Rücktritt von einem Coaching ist gegen Bezahlung von 50 % der Coachinggebühren ab der zweiten Woche bis zur letzten Woche vor Coachingbeginn möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor Coachingbeginn ist die volle Coachinggebühr fällig.
§ 6 ABSAGE DURCH DEN VERANSTALTER
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung oder Verhinderung des Trainers/Coaches aus wichtigen Gründen. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
§ 7 AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN
Teilnehmer können bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 8 KÜNDIGUNG BEI LÄNGER DAUERNDEN VERANSTALTUNGEN
Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, kann der Teilnehmer jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Termins schriftlich kündigen. Es gelten insoweit die vorgenannten Bedingungen.
§ 9 HAFTUNG
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 URHEBERRECHT
Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmer nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen oder diese in einem privaten Rahmen/Umfeld weiterzugeben. Die vom Veranstalter an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
§ 11 INFORMATION DER TEILNEHMENDEN
Insbesondere für Unternehmenskunden gilt: der Auftraggeber bzw. Vertragspartner, der für die Buchung des Seminars/Webinars/Coachings verantwortlich ist, hat sicherzustellen, dass die Teilnehmenden der Seminare/Webinare/Coachings über diese AGBs informiert werden. Von diesen AGBs unberührt können in den Seminaren/Webinaren/Coachings gesondert und ergänzend „Spielregeln“ aufgestellt werden, die insbesondere den Umgang miteinander oder Umstände betreffen, die sich aus der jeweiligen besonderen Situation ergeben.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Coaching
Erstellt durch Marisa D. Adenaw
Trainerin & Business Coach
Bad Harzburg, Stand: Januar 2024
§ 1 ANMELDUNG
Die Anmeldung zu den Webinaren und Coachings kann schriftlich, entweder postalisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren vollständigen Namen und Unternehmensanschrift sowie die Rechnungsanschrift mit Ihrer telefonischen Erreichbarkeit und einer gültigen E-Mail-Adresse an.
Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Ihre Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Die Prüfung des Eingangs von E-Mails des Veranstalters durch regelmäßigen Check des Spam-Orders und anderer Ordner (z. B. „Unbekannt“) liegt in der Verantwortung des Anmeldenden. Für Webinare gilt: Sollte das Webinar bereits ausgebucht sein, wird der Anmeldende unverzüglich darüber informiert.
§ 2 WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER (§ 13 BGB)
Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen:
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren (Anschrift s. Muster-Widerrufs-Angaben). Sie können sich dafür an den dargelegten Muster-Widerrufsangaben orientieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren wirksamen Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist ein angemessener Betrag an mich zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Muster-Widerruf:
An
Marisa D. Adenaw
Trainerin & Business Coach
Bismarckstraße 46 in 38667 Bad Harzburg
01578-3986672
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 3 LEISTUNG
(1) Das Webinar/Coaching wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln („Online“) durchgeführt. Hierzu stellt der Veranstalter dem Teilnehmer einen Zugang zu dem für das jeweilige Webinar/Coaching zweckmäßigen Kommunikationssystem zur Verfügung. Der Veranstalter ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
(2) Der Teilnehmer trägt für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihm verwendeten Hardware als auch der von ihm genutzten Kommunikationsmittel gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer keine Hardware und keinen physischen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Einhaltung des Datenschutzes durch den Anbieter des genutzten Kommunikationssystems. Der Veranstalter kommt hier im Vorfeld seiner Sorgfaltspflicht nach, ein gängiges und erprobtes Kommunikationssystem auszuwählen, das seinerseits die erforderlichen Sicherheiten in Bezug auf Datenschutz gewährleistet. Üblicherweise werden insbesondere die Kommunikationssysteme Zoom, Microsoft Teams oder Skype für die Durchführung der Online-Veranstaltungen genutzt. In Einzelfällen können auch andere Systeme genutzt werden.
(4) Das Webinar/Coaching wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung bzw. gemäß des Angebots und/oder der gesondert getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Der Veranstalter erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Webinarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Kommunikationssystems, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer oder ein Referentenwechsel bleiben vorbehalten.
§ 4 ZAHLUNG DER WEBINAR-/COACHINGGEBÜHR
Nach verbindlicher Anmeldung zu einem Webinar/Coaching durch Annahme des Angebotes erhalten Sie eine Rechnung. Die Gebühren sind im Voraus fällig und gegen Rechnungsstellung innerhalb von zehn Tagen zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für den Fall einer kurzfristigen Anmeldung, insbesondere bei Einzelcoachings, sind die Gebühren unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Vortag des Coachings zu entrichten. Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die Teilnehmer Ihre Zugangsdaten/nähere Informationen. Sollte innerhalb der genannten Zeiträume kein vollständiger Zahlungseingang zu verzeichnen sein, kann die Veranstaltung nicht stattfinden. In diesem Fall sind die Gebühren in voller Höhe fällig, es gelten insoweit die Vereinbarungen des § 5 (Stornierung durch den Teilnehmer).
§ 5 STORNIERUNG DURCH DEN TEILNEHMER
Für Webinare gilt: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 40 % der Webinargebühr bis vier Monate vor Webinarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 60 % der Webinargebühr bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmege bühr fällig. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von € 50. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
Für Einzelcoachings gilt: Ein Rücktritt von einem Coaching ist gegen Bezahlung von 50 % der Coachinggebühren ab der zweiten Woche bis zur letzten Woche vor Coachingbeginn möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor Coachingbeginn ist die volle Coachinggebühr fällig.
§ 6 ABSAGE DURCH DEN VERANSTALTER
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Webinarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Trainers/Coaches. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
§ 7 AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN
Teilnehmer können bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Webinarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 8 KÜNDIGUNG BEI LÄNGER DAUERNDEN VERANSTALTUNGEN
Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, kann der Teilnehmer jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Termins schriftlich kündigen. Es gelten insoweit die vorgenannten Bedingungen.
§ 9 HAFTUNG
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 URHEBERRECHT
(1) Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmer nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen oder diese in einem privaten Rahmen/Umfeld weiterzugeben. Die vom Veranstalter an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
(2) Der Teilnehmer ist zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (insbesondere „Screencasting“ und „Screenshots“) von Inhalten, die im Rahmen des Webinars übertragen werden, nur mit Zustimmung des Veranstalters berechtigt. Unabhängig davon hat er die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung, weder Aufnahmen noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.
§ 11 INFORMATION DER TEILNEHMENDEN
Insbesondere für Unternehmenskunden gilt: der Auftraggeber bzw. Vertragspartner, der für die Buchung des Webinars/Coachings verantwortlich ist, hat sicherzustellen, dass die Teilnehmenden der Webinare/Coachings über diese AGBs informiert werden. Von diesen AGBs unberührt können in den Webinaren/Coachings gesondert und ergänzend „Spielregeln“ aufgestellt werden, die insbesondere den Umgang miteinander oder Umstände betreffen, die sich aus der jeweiligen besonderen Situation ergeben.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.